Textfeld: Beschreibung:
Die hier beschriebene Erfindung zeigt eine komfortable Möglichkeit, wie bei Geräten, die eine optische Information liefern z.B über Display und/oder in Papierform z.B. Kassenbelege,  eine für den Benutzer (1) verständliche, akustische Information und/oder akustische Unterstützung gegeben werden kann. Dies gilt insbesonders bei Menschen, die nicht sehen können, z.B. Blinde, die nicht lesen können, z.B. Analphabeten, die die Sprache in Wort oder Schrift nicht verstehen können, z.B. Fremdsprachige oder durch äußere Einflüsse behinderte Menschen, z.B. durch Witterungszustände (Sonnenschein aufs Display). Hier kann mittels Mobilkommunikationsgeräten (2) akustische Unterstützung geboten werden, wobei  der Datenaustausch drahtlos z.B. über Bluetooth, über ein vorhandenes Datenträgermedium, z.B Magnet-, Chipkarten von Geldinstituten oder anderen Speichermedien wie z.B. Memorysticks oder USB-Karten sowie mittels optischer Lesemethoden (Scanner) erfolgen kann.
Textfeld: Mobile Kommunikationseinrichtung und -verfahren zur für humanbedingte Daten zur akustischen Unterstützung - Kurztitel: MHDCD-aku
(MobileHumanDataCommunicationDevice-aku)
Textfeld: Das Bild zeigt 3 Beispiele von vielen Möglichkeiten:

Ein Fiebermesser mit einer digitalen Anzeige kann von Blinden Menschen nicht wahrgenommen werden. Überträgt man den Messwert drahtlos z.B. Bluetooth zu einem Mobiltelefon, kann er dem Menschen akustisch angesagt werden.

Die Daten von z.B. einem Bankautomaten oder Kontoauzugdrucker könnten zu dem Mobiltelefon übertragen werden, oder zunächst auf der z.B. Kreditkarte oder Maestro-Karte eines Geldinstitutes zwischengespeichert werden, um dann über das Mobiltelefon wieder ausgelesen werden zu können. Im Mobiltelefon werden die Daten aufbereitet, gegebenenfalls sogar übersetzt, falls es sich für den Benutzer um eine Fremdsprache handelt, und akustisch angesagt.

Prinzipiell könnten dies auch die Daten einer Registrierkasse eines Supermarktes sein, wobei sich hier noch eine weitere Möglichkeit für die Datenübertragung anbietet, indem die Daten sich zunächst auf Papier in Form eines Kassenzettel befinden, und diese dann per Scannen  in das Mobiltelefon eingelesen werden können.

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Bezugszeichen:

 

 1   Mensch, Benutzer

 2   Mobilkommunikationsgerät

 3  -

 4  -

 5  -

 6  Interne Kommunikationsschleife

 7  Interne Schnittstelle (Bluetooth, Scanner,

      Magnet-  od. Chipkartenlesegerät)

 8 Peripherie-Gerät z.b. Fiebermesser, Bankautomat, Registrierkasse

 9 -

10 -

11 Anpassungs-, Auswerteelektronik

12 Benutzerschnittstelle MHDCD <-> Mensch

13 Anpassung für interne Schnittstelle

14 -

15 Aufsatzmodul und/oder abgesetztes Modul

Vorteile:

· Die Informationen werden direkt dem Nutzer mitgeteilt ohne das Mobilkommunikationsnetz zu benutzen.

· Behinderte Menschen kommen besser ohne fremde Hilfe beim Einkaufen oder bei Bankgeschäften zurecht.

· Die auf dem Mobiltelefon befindlichen oder zwischengespeicherten Daten können weiterverarbeitet werden.

· Nicht behinderten Menschen kann ebenfalls Unterstützung geboten werden z.B. im Ausland bei einer fremden Sprache oder bei ungünstigen Witterungseinflüssen

 

Schutzrechtssituation:

· Deutsche Patentanmeldung DE 10 2004 063 905, durch Teilung am 10. Feb. 2005 aus der Stammanmeldung DE 10 2004 006 737 vom 11. Feb. 2004

· Prüfungsbescheiderledigung am 27.08.2007

· Jetzt KNOW HOW!

 

Gesucht  wird/werden:

Investoren, Sponsoren und Partner für wirtschaftliche Verwertung bestehender und künftiger gewerblicher Schutzrechtsanmeldungen